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Illegaler Müllexport kostet uns Millionen


12.07.2018

Umweltkundige Organ

Was versteht man unter einem Umweltdelikt?

Günther Knell: Es handelt sich um bestimmte Verstöße gegen die Umwelt. Es geht um rechtswidrige und somit auch strafbare Handlungen gegen Boden, Wasser, Luft sowie gegen Tierbestände und Pflanzenbestände.

Was kann man sich unter einem umweltkundigen Organ vorstellen?

Günther Knell: Umwelt-Spezialisten der Exekutive arbeiten mit den Beamten des Landeskriminalamtes, des Umweltministeriums und des Umweltbundesamtes zusammen, etwa im Bereich der Abfallkontrolle oder bei der Durchsetzung des Washingtoner Artenschutzabkommens (CITES). Bei der Polizei versehen speziell ausgebildete umweltkundige Organe Dienst. Im Bezirk Hollabrunn sind dies 3 Beamte. Als Ansprechpartner für die Umweltkundigen Organe ist unter anderem der Ermittlungsbereich für Umweltkriminalität am Landeskriminalamt NÖ zuständig. Die Anzahl der Streifentätigkeiten im Umweltbereich richtet sich nach Adhoc-Anforderungen bei Auftreten von Umweltdelikten bzw in der Regel monatlich vorgeplanten speziellen Umwelt Streifen durch die Umweltkundigen Organe. Hierbei erstreckt sich das Einsatzgebiet auf den gesamten Bezirk Hollabrunn. Zusätzlich zur Tätigkeit als Umweltkundiges Organ wird normaler exekutiver Außendienst im zugewiesenen Überwachungsbereich verrichtet. Insgesamt gibt es auf den Polizeidienststellen in ganz Österreich etwa 600 „Umweltkundige Organe“ (UKO) in Niederösterreich 98, die bei Verdachtsfällen vor Ort die ersten Ermittlungen einleiten.

Welche Delikte gibt es?

Günther Knell: Unser Augenmerk im Bezirk liegt auf dem gesamten Spektrum der Umweltdelikte. Es wurden und werden sowohl Anzeigen nach dem Strafrecht an die Staatsanwaltschaft Korneuburg als auch Verwaltungsanzeigen an die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn erstattet. Vorwiegend handelt es sich dabei um Delikte des Verwaltungsstrafrechtes (Abfallwirtschaftsgesetz – Ablagerung von Abfall und Ablagerung von gefährlichen Abfall). Im Bezirk Hollabrunn handelt es sich dabei unter anderem um illegale Abfall Ablagerungen im Grünland bzw Ablagerungen von Autowracks und alles damit einhergehende im privaten Bereich (gefährlicher Abfall) bzw Gewässer oder Luft Verunreinigungen. Ebenso fallen auch Delikte nach dem Strafgesetzbuch wie zb §180/1 lit 2 (Vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt – Beeinträchtigung des Tier und Pflanzenbestandes in erheblichem Ausmaß) im Bezirk an. Als Beispiel wird die Räumung eines UHU Horstes vor einigen Jahren durch unbekannte Täter angeführt. Hierbei wurden im Horst getötete UHU Jungtiere aufgefunden.

Sowohl das Übergeben von Abfällen an Nichtberechtigte als auch das Sammeln von Abfällen ohne Erlaubnis sind strafbar nach § 79 AWG 2002!

Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz schreibt seit 2002 vor, dass Abfälle ausschließlich an befugte Sammler oder Abfallbehandler übergeben werden müssen. Die Abgabe von ausgedienten Elektrogeräten an illegale Sammler – oft auch als „Kleinmaschinenbrigaden“ bezeichnet – ist somit ungesetzlich.

Warum sind die Sammlungen der Kleinmaschinenbrigade illegal?

Günther Knell: Aus meiner jahrelangen Erfahrung mit den „Kleinmaschinenbrigaden“ bzw illegalen Sammeltätigkeiten von In- und Ausländern habe ich festgestellt, dass es den Sammlern nur um ein Thema geht. Möglichst viele wertvolle Rohstoffe (zb: Altmetalle, Elektroartikel) zu sammeln und illegaler Weise zu verwerten
Jeder Kühlschrank, jede Waschmaschine, jedes Handy enthält sekundäre Rohstoffe wie z.B. Gold, Kupfer oder Eisen. Diese „inneren Werte“ der Elektrogeräte sind bares Geld wert.
So enthält beispielsweise eine Tonne alter Mobiltelefone bis zu 50 Mal mehr Gold, als eine Tonne Golderz. Eine Waschmaschine besteht u.a. zu rund 60% aus Eisen, 11% aus Kunststoff, 5% Glas und 3% Nichteisenmetalle (Kupfer, Aluminium,etc.). Ein E-Herd beinhaltet sogar 83% Eisen. Allesamt wertvolle Metalle, die recycelt werden können, leider liegen die aber auch viel zu oft in der Schublade herum. Hier geht es zum dazu passenden Blog von mir.

Können Sie uns ein Beispiel von einem Aufgriff einer Kleinmaschinenbrigade nennen?

Günther Knell: Ein ungarischer Klein- LKW mit Anhänger wurde angehalten und kontrolliert. Hierbei wurde festgestellt, dass der Lenker mit seinen Helfern insgesamt rund 7 Tonnen Altmetall gesammelt hat. Dem Abfallverband entgeht somit eine nicht unbeträchtliche Menge an Wertstoffen. Diese Geldmittel, die aus den Wertstoffen lukriert werden, kommen im Endeffekt auch wieder der Bevölkerung zu Gute. Es ist ein einfacher Umkehrschluss über den ein jeder Bürger nachdenken sollte – weniger Wertstoffe für den Abfallverband, weniger Geld aus der Wertstoffgewinnung – höhere Gebühren für die Bürger! (Anm. des Abfallverbandes: Erlöse, die durch den Verkauf von Wertstoffe erzielt werden, werden in die Gebührenkalkulation einbezogen).

Eine andere Gruppe spezialisierte sich auf alte Kühlschränke. Hierzu muss man anmerken, dass es entgegen der weitläufigen Meinung der Bevölkerung den illegalen Sammlern nicht um den „Kühlschrank“ geht um ihn zu Hause anzustecken um Lebensmittel darin zu verwahren! Wie viele Kühlschränke passen auf einen Autoanhänger oder in einen Kleinbus? Das Ladevolumen mehrerer Kühlschränke ist zu groß und unrentabel. Was passiert in weiterer Folge?
Bei einer Amtshandlung fanden wir einen Berg von ca 15 – 20 Kühlschränken auf. Illegal abgelagert auf einem Parkplatz. Von den illegalen Sammlern wurde nur der für sie wertvolle Kompressor demontiert. Hierbei werden die Kompressorleitungen abgezwickt und schädliches FCKW-Gas strömt dabei aus.

Zu dieser Thematik gibt es noch viele Beispiele, es soll nur verdeutlichen, dass hinter diesen illegalen Sammlungen eine ganze Maschinerie an Personen steht, die sehr gut davon leben. Die Sammler verfügen nicht über die technischen Möglichkeiten einer umweltschonenden Wiedergewinnung der wertvollen Rohstoffe, vom Wirkungsgrad ihrer Bemühungen ganz zu schweigen. Nicht verwertbare Teile und Schadstoffe werden meist illegal deponiert und schädigen damit nachhaltig unsere Umwelt.

Wie hoch sind die Strafen für illegalen Müllexport und illegale Ablagerung von EAGs ?

Günther Knell: Gemäß § 79 des AWG 2002 ergibt sich grundsätzlich ein Strafrahmen für gefährliche Abfälle von 850 Euro bis 41.200 Euro und für Abfälle ein Strafrahmen von 450 Euro bis 8.400 Euro. Wobei unter Umständen auch noch andere Gesetze und Strafrahmen berührt werden können.

Gibt es Hotspots, wo verstärkt Umweltdelikte auftreten? Wo wird verstärkt kontrolliert?

Günther Knell: Hotspots können so nicht definiert werden. Es kommt immer auf die Anzahl der eingesetzten Beamten und der Intensität der durchgeführten Kontrollen an.
Mehrmals im Jahr werden verstärkte gemeinsame Kontrollen der grenzüberschreitenden Abfallverbringung auf den Grenzübergängen durch das Umweltministerium, das Umweltbundesamt, dem Zoll, der Finanzbehörde, des LVA, des Landeskriminalamtes Umwelt und den örtlich zuständigen Umweltkundigen Organen der Polizei durchgeführt.

Danke für das Gespräch

Interview mit GI Günther Knell (Polizei Ravelsbach)

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